Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind persönlich bestellt und vereidigt.
Aufträge als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden persönlich, gewissenhaft und weisungsfrei ausgeführt.
Unparteilichkeit
Die Grundpfeiler bei der Erfüllung von Aufträgen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.
Diskretion
Dazu gehört gleichermaßen das Gebot der Schweigepflicht: Diskretion ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Besondere Sachkunde und Überprüfung
Die vom Gesetzgeber geforderte "besondere Sachkunde" wurde von der aufsichtsführenden Stelle überprüft und wird regelmäßig kontrolliert.
Abgrenzungen
Die Bezeichnungen "Sachverständiger", "anerkannte Sachverständiger" oder "geprüfter Sachverständiger" sind gesetzlich nicht geschützt und bieten keine Gewähr für Qualität. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereine kann die öffentliche Bestellung und
Vereidigung nicht ersetzen. Die Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist der zuverlässigste Garant für
die oben genannten Prinzipien.
piano Consulting Enzenauer
Jan Enzenauer
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