Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind persönlich bestellt und vereidigt.
Aufträge als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden persönlich, gewissenhaft und weisungsfrei ausgeführt.
Die Grundpfeiler bei der Erfüllung von Aufträgen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.
Dazu gehört gleichermaßen das Gebot der Schweigepflicht: Diskretion ist für uns eine
Selbstverständlichkeit.
Die vom Gesetzgeber geforderte "besondere Sachkunde" wurde von der aufsichtsführenden Stelle (IHK Köln) überprüft und wird regelmäßig kontrolliert.
Abgrenzungen:
Die Bezeichnungen "Sachverständiger", "anerkannte
Sachverständiger" oder "geprüfter Sachverständiger" bieten keine Gewähr für Qualität, denn
sie sind gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereine kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen. Die Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist der zuverlässigste Garant für die oben genannten Prinzipien.
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