Was uns wichtig ist


Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind persönlich bestellt und vereidigt.

 

Aufträge als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden persönlich, gewissenhaft und weisungsfrei ausgeführt.

 

Unparteilichkeit

Die Grundpfeiler bei der Erfüllung von Aufträgen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.

 

Diskretion

Dazu gehört gleichermaßen das Gebot der Schweigepflicht: Diskretion ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

 

Besondere Sachkunde und Überprüfung

Die vom Gesetzgeber geforderte "besondere Sachkunde" wurde von der aufsichtsführenden Stelle überprüft und wird regelmäßig kontrolliert.

 

Abgrenzungen

Die Bezeichnungen "Sachverständiger", "anerkannte Sachverständiger" oder "geprüfter Sachverständiger" sind gesetzlich nicht geschützt und bieten keine Gewähr für Qualität. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereine kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen. Die Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist der zuverlässigste Garant für die oben genannten Prinzipien.